Trio mit vier Fäusten
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Dieses Forum soll den verbliebenen Fans der Serie Trio mit vier Fäusten die Gelegenheit geben, sich auszutauschen, aber auch selbst Storys über das Trio zu schreiben.
 
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BeitragThema: Hilfreiches von eRecht24   Hilfreiches von eRecht24 Icon_minitimeDi 01 Jul 2014, 18:41

Hier poste ich alles von eRecht24. Vielleicht hilft es euch weiter.
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BeitragThema: Re: Hilfreiches von eRecht24   Hilfreiches von eRecht24 Icon_minitimeDi 01 Jul 2014, 18:42

Nutzungsrechte (Lizenzen) beachten

Bilder und Videos sind immer (!) urheberrechtlich geschützt. Sie müssen vor der Veröffentlichung unbedingt die Nutzungsrechte an den Bildern und Videos auf Ihrer Website abklären.

Abmahnung auch für private Seitenbetreiber?

Der Schutz von Bildern und Videos gilt unabhängig davon, ob Sie eine Website für Ihr Unternehmen oder eine private Webseite betreiben. Auch private Seitenbetreiber können wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt werden.

Worauf müssen Sie bei Lizenzen achten?

Abmahnfalle 1: Bei Bildern, die frei im Internet gefunden werden, vor der Verwendung unbedingt die Erlaubnis des Urhebers einholen.

Abmahnfalle 2: Bei Verwendung von Bildern aus Bilddatenbanken unbedingt die Lizenzbedingungen beachten, was beispielsweise Urhebernennung und Bearbeitungsrecht betrifft.

Abmahnfalle 3: Prüfen, ob Ihr Webdesigner die Rechte zur Weitergabe von Bilder an seine Kunden wirksam erworben hat.
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BeitragThema: Re: Hilfreiches von eRecht24   Hilfreiches von eRecht24 Icon_minitimeDi 01 Jul 2014, 18:44

E-Mail-Marketing ist effektiv. Die Gerichte urteilen jedoch sehr streng bei der Frage, wann E-Mails und Newsletter erlaubt sind.

1) Versenden Sie keinen Spam

Unverlangt zugesendete E-Mails sind sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld unzulässig. Der Empfänger muss die Mails ausdrücklich (und im Zweifel durch Sie nachweisbar) anfordern.

2) Verwenden Sie striktes Double opt-In

Stellen Sie sicher, dass Sie E-Mails und Newsletter nur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (vor allem strenges double opt in) versenden. Das Problem dabei ist, dass Sie bei Abmahnungen das Eintragen und das Bestätigen durch den Empfänger nachweisen müssen

3) Vorsicht bei gekauften Mailadressen

Der Kauf von E-Mail-Adressen ist nicht grundsätzlich untersagt. Wenn Sie diese nutzen wollen, gibt es aber zahlreiche Punkte, die Sie beachten müssen. Sie als Versender b der E-Mail haften bei Abmahnungen, nicht der Adressverkäufer.

4) E-Mail-Werbung ist auch ohne Einwilligung möglich

§ 7 Abs.3 UWG sieht eine (den meisten Unternehmern unbekannt) Möglichkeit vor, Werbung auch ohne Einwilligung zu versenden.
Wichtig ist, dass alle 4 Voraussetzungen des § 7 Abs.3 UWG erfüllt sein müssen, sonst drohen Abmahnungen.

5) Auch für Newsletter und Werbemails gelten zahlreiche weitere Vorschriften

Oft vergessen wird, dass das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, die Impressumspflicht, Vorschriften zu Preisangaben usw. auch für Newsletter und Werbemails gelten. Stellen Sie sicher, dass Sie diese rechtlichen Vorgaben vollständig umsetzen!
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BeitragThema: Re: Hilfreiches von eRecht24   Hilfreiches von eRecht24 Icon_minitimeDi 01 Jul 2014, 18:47

5 aktuelle Abmahnfallen auf Webseiten



1. Abmahngefahr: Fehlende Datenschutzerklärung

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung auf Webseiten abgemahnt werden kann. Binden Sie auf Ihrer Website eine vollständige Datenschutzerklärung ein.

2. Vorsicht bei fremden Bildern und Videos
Bilder und Videos sind immer (!) urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie diese nicht selbst erstellt haben, drohen Abmahnungen. Klären Sie vor der Veröffentlichung die Nutzungsrechte an den Bildern und Videos auf Ihrer Website ab.

3. Achtung bei Werbebannern, Google AdSense und Partnerprogrammen
Wenn Sie auf Ihrer Seite Werbebanner, AdSense-Anzeigen oder Partnerprogramme eingebunden haben, gilt Ihre Seite automatisch nicht mehr als „privat“. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit der Seite Gewinn machen oder nur geringe Einnahmen erzielen. Die Folge sind zahlreiche neue rechtliche Pflichten und die Gefahr, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.

4. Risiken bei E-Mail-Werbung und Newsletter
Werbung per E-Mail ist effektiv. Die Gerichte urteilen aber sehr streng bei der Frage, wann E-Mail-Werbung und Newsletter erlaubt sind. Stellen Sie sicher, dass Sie E-Mails und Newsletter nur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (vor allem strenges double opt in) versenden.

5. Abmahnfalle Facebook, Twitter, Google+ & Co.
Wenn Sie auf Facebook, Twitter & Co. auch einmal über Ihr Geschäft berichten, gilt Ihr Profil auf diesen Seiten nicht mehr als „privat“. Die Folge sind zahlreiche rechtliche Anforderungen. Leider sind viele gesetzliche Vorgaben wie die Impressumspflicht bei Facebook technisch schwierig umzusetzen. Impressumsverstöße bei Facebook werden zu tausenden abgemahnt.
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BeitragThema: Re: Hilfreiches von eRecht24   Hilfreiches von eRecht24 Icon_minitimeSo 06 Jul 2014, 17:09

Auch soziale Netzwerke wie Facebook & Co. sind ein Tummelplatz für Abmahner. Was sollten Sie wissen?

Abmahnungen auch bei privaten Profilen?

Wenn Sie auf Facebook, Twitter & Co. auch einmal über Ihr Geschäft berichten, gilt Ihr Profil auf diesen Seiten nicht mehr als „privat“. Die Folge sind zahlreiche rechtliche Anforderungen. Trennen Sie besser sauber zischen Unternehmer-Profilen und privaten Seiten.

Impressumspflicht bei Facebook & Co.

Wenn Sie nicht ausschließlich privat unterwegs sind, benötige Ihre Profile ein rechtssicheres Impressum. Leider sind viele gesetzliche Vorgaben wie die Impressumspflicht bei Facebook technisch schwierig umzusetzen. Impressumsverstöße bei Facebook werden zu tausenden abgemahnt.
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BeitragThema: Re: Hilfreiches von eRecht24   Hilfreiches von eRecht24 Icon_minitime

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