E-Mail-Marketing ist effektiv. Die Gerichte urteilen jedoch sehr streng bei der Frage, wann E-Mails und Newsletter erlaubt sind.
1) Versenden Sie keinen Spam
Unverlangt zugesendete E-Mails sind sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld unzulässig. Der Empfänger muss die Mails ausdrücklich (und im Zweifel durch Sie nachweisbar) anfordern.
2) Verwenden Sie striktes Double opt-In
Stellen Sie sicher, dass Sie E-Mails und Newsletter nur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (vor allem strenges double opt in) versenden. Das Problem dabei ist, dass Sie bei Abmahnungen das Eintragen und das Bestätigen durch den Empfänger nachweisen müssen
3) Vorsicht bei gekauften Mailadressen
Der Kauf von E-Mail-Adressen ist nicht grundsätzlich untersagt. Wenn Sie diese nutzen wollen, gibt es aber zahlreiche Punkte, die Sie beachten müssen. Sie als Versender b der E-Mail haften bei Abmahnungen, nicht der Adressverkäufer.
4) E-Mail-Werbung ist auch ohne Einwilligung möglich
§ 7 Abs.3 UWG sieht eine (den meisten Unternehmern unbekannt) Möglichkeit vor, Werbung auch ohne Einwilligung zu versenden.
Wichtig ist, dass alle 4 Voraussetzungen des § 7 Abs.3 UWG erfüllt sein müssen, sonst drohen Abmahnungen.
5) Auch für Newsletter und Werbemails gelten zahlreiche weitere Vorschriften
Oft vergessen wird, dass das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, die Impressumspflicht, Vorschriften zu Preisangaben usw. auch für Newsletter und Werbemails gelten. Stellen Sie sicher, dass Sie diese rechtlichen Vorgaben vollständig umsetzen!